Sonderposten

Sonderposten sind in der Regel auch Spitzenprodukte namenhafter Hersteller. Sie können jedoch folgende Einschränkungen aufweisen:

  • Die Nachlieferbarkeit bei Überproduktionen oder Auslistung ist nicht möglich
  • Die Deklaration kann ausschließlich Fremdsprachig sein (bspw. skandinavischer Sprachraum)
  • Die Restlaufzeit des MHD kann kürzer ausfallen, meist weniger als 4-6 Monate
  • Die Ware wird in Großverbrauchergebinden (GV) ohne Hochglanzverpackung ausgeliefert. (Hier fehlt die Einzelproduktkennzeichnung nach LMKV)
  • Die Ware kann 2. Wahl sein, wenn die Umverpackung beschädigt ist oder die Optik der Ware nicht optimal ausfällt (bspw. wenn die Schokoladenglasur auf einer Torte verlaufen ist).

In jedem Fall aber, sind die Lebensmittel verzehrs- und handelsfähig nach dem Deutschen Lebensmittelrecht.

Aufgetaute oder Verdorbene Ware wird nicht gehandelt!


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